Gründungszuschuss wird in 2012 deutlich gekürzt
Zum Jahreswechsel 2012 wurde der Gründungszuschuss massiv beschnitten. Neben der Kürzung des maximalen Förderbetrags auf 18.000 Euro, wurde die Entscheidungsgewalt der Agentur für Arbeit zugesprochen. Existenzgründer müssen zukünftig ihre Selbständigkeit rechtzeitiger und gründlicher vorbereitet bei der Agentur für Arbeit beantragen.Artikel lesen