Erbschaftsteuer Teil 2
Familienheim begünstigt vererben: Wann die Steuerbefreiung nicht zum Tragen kommt Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Essen, 25. August 2017****Die Überlassung des Familienheims an Familienangehörige ist nicht steuerbefreit. Der steuerfreie Erwerb des Familienheims durch Ehepartner oder Kinder ist nur dann möglich, wenn der Erwerber die Immobilie nach dem Erbfall auch selbstArtikel lesen