Der eigene Chef auch bei der Vorsorge

"Altersvorsorge für Selbstständige" -  Expertengespräch der ERGO Lebensversicherung

Altersvorsorge für Selbstständige

Selbstständig zu sein bedeutet nicht nur, für das eigene Unternehmen die Entscheidungen zu treffen. Selbstständige tragen auch die volle Verantwortung für ihre finanzielle Versorgung im Alter. Denn nur ein Teil von ihnen verfügt bereits berufsbedingt über eine Altersvorsorge, beispielweise über ein berufsständisches Versorgungswerk. Welche Möglichkeiten Selbstständige haben, sich eine finanzielle Basis für den Ruhestand aufzubauen, erläutert Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin von ERGO, im aktuellen Expertengespräch.

Warum sollten sich Selbstständige um eine private Altersvorsorge bemühen?

Bestimmte Berufsgruppen von Selbstständigen sind versicherungspflichtig. Dazu gehören zum Beispiel Handwerker, Selbstständige mit einem Hauptauftraggeber, Journalisten und Ärzte. Genaue Angaben enthält das sechste Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI). Diese Berufsgruppen sind in der Regel verpflichtet, entweder in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzuzahlen. Allerdings gilt für diese Berufsgruppen wie für alle anderen Arbeiter und Angestellten, dass die staatlichen Versorgungssysteme keine Vollversorgung bieten. Selbstständige, die nicht zu diesen Gruppen gehören – wie beispielweise Grafiker mit mehreren Auftraggebern – müssen ihre Altersvorsorge komplett selbst in die Hand nehmen. Doch nicht alle sorgen für ein Einkommen im Ruhestand vor. Untersuchungen belegen, dass jeder vierte Selbstständige über keine private Altersvorsorge verfügt. Dabei gibt es neben der gesetzlichen Rentenversicherung, die auch Nicht-Pflichtversicherten offen steht, interessante Optionen.

Angestellte können „riestern“, um einen Teil ihrer Altersvorsorge staatlich fördern zu lassen. Gibt es so eine Möglichkeit auch für Selbstständige?

Auch Selbstständige können mit staatlicher Unterstützung etwas für die finanzielle Absicherung im Ruhestand tun. Dabei steht Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung die Riester-Rente als ein Baustein zur Altersvorsorge zur Verfügung. Zusätzlich können sie wie auch alle anderen Selbstständigen mit der Basis-Rente, auch als Rürup-Rente bekannt, für das Alter vorsorgen. Ein Vorteil der Basis-Rente: der private Rentenbeitrag wirkt sich steuermindernd aus. 2014 können Sparer 78 Prozent ihrer Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Der absetzbare Anteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte an, bis 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind. Singles können so Beiträge bis 20.000 Euro steuerlich berücksichtigen lassen, zusammen veranlagte Verheiratete bis 40.000 Euro. Erst die Rentenzahlungen sind dann steuerpflichtig. Die monatlichen Auszahlungen aus den Rürup-Verträgen werden wie die gesetzlichen Renten besteuert. Den Rentenbeginn können Rürup-Sparer für den Zeitraum ab Vollendung des 62. Lebensjahres selbst festlegen. Ideal für Selbstständige: Die Beitragszahlung ist flexibel gestaltbar. Das ermöglicht, individuell auf wirtschaftliche Veränderungen zu reagieren, beispielsweise nach einem erfolgreichen Jahr mit einem hohen zusätzlichen Einmalbetrag. Und für den Fall einer Insolvenz gilt: Das angesparte Kapital fällt nicht in die Insolvenzmasse – zumindest, solange der Sparer noch in der Ansparphase ist.

Die Basis-Rente ist aber doch nicht das einzige Angebot, privat für das Alter vorzusorgen? Welche Möglichkeiten haben Selbstständige darüber hinaus?

Eine weitere Alternative für die private Altersvorsorge bietet eine private Rentenversicherung. Hier gibt es verschiedene Angebote: von einer reinen klassischen Rentenversicherung über die Kombination von Garantieelementen mit den Renditechancen von Investmentfonds bis hin zu gewinnorientierten reinen fondsgebundenen Rentenversicherungen bietet der Markt ein breites Spektrum. Diese private Vorsorgeoption ist als lebenslange Altersrente nur mit einem geringen Ertragsanteil einkommenssteuerpflichtig. Der Anteil bemisst sich am Alter bei Rentenbeginn und bleibt während der gesamten Laufzeit unverändert. Ein Beispiel: Bei einem Rentenbeginn von 65 Jahren liegt der zu versteuernde Ertragsanteil bei 18 Prozent. Den Rentenbeginn legt der Beitragszahler selber fest. Übrigens: Auf Wunsch kann der Sparer statt der Rente auch eine einmalige Kapitalabfindung wählen.

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