Ohne Hundehaftpflicht geht es nicht. Ein Schaden entsteht nicht allein dadurch, dass der Vierbeiner mal zubeißt. Auch viele andere Situationen können eine Schadensersatzforderung nach sich ziehen.

Die Hundehaftpflicht ist unverzichtbar, wenn Bello mal zuschnappt

Gut geschützt mit der Hundehaftpflicht – zur Sicherheit von Hund und Herrchen

Viele Hundehalter betrachten ihre Vierbeiner als harmlose Artgenossen, vielfach spiegelt sich das in den Aussagen „Der tut nichts“ oder „Der will nur spielen“ wieder. In der Regel ist das zutreffend, denn Hunde sind die besten Freunde des Menschen und reagieren alles andere als aggressiv. In Einzelfällen kann es aber doch zu einer Beißattacke kommen, wenn der Hund seinen Jagdinstinkt folgt. Sicherheit bietet die Hundehaftpflicht für Herrchen: Kommt es zu einem Hundebiss, muss er Schadensersatz und Schmerzensgeld leisten.

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Zwar kann die Hundehaftpflicht den Biss des Hundes nicht verhindern, aber zumindest die finanziellen Folgen für den Geschädigten und den Hundehalter können aufgewogen werden. In mehreren Bundesländern ist die Hundehaftpflicht bereits eine Pflichtversicherung, so soll sichergestellt werden, dass Opfer einer Hundeattacke oder eines Bisses über die Hundehaftpflicht ihre Ansprüche befriedigt bekommen. Erst in der vergangenen Woche haben sich mehrere Zwischenfälle ereignet, die die Notwendigkeit der Hundehaftpflicht demonstrieren.

In Mannheim wurde am vergangenen Donnerstag eine Frau am frühen Morgen von einem freilaufenden Hund attackiert und in den Kopf gebissen. Der Begleiter der Frau konnte das Tier verjagen. Durch die verständigte Polizei wurde der Hundehalter ermittelt. Er machte sich auf die Suche nach seinem Vierbeiner, dieser konnte auch gefunden werden. Die gebissene Frau musste ambulant behandelt werden, auf den Hundehalter wartet nun neben einer Strafanzeige auch noch eine Schmerzensgeldforderung durch die betroffene Frau. Sofern eine Hundehaftpflicht besteht, wird die Schmerzensgeldforderung darüber abgewickelt.

Vor zwei Wochen kam es zu einem schweren Zwischenfall im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Dort haben zwei streunende Berner Sennenhunde eine Schafherde angegriffen. Insgesamt wurden sieben Tiere durch Hundebisse schwer verletzt, weitere Schafe erlitten Verletzungen, als sie in Panik auf der Flucht einen Hang hinunterstürzten. Von den Ordnungsbehörden wurde ein Jäger beauftragt, der die beiden Hunde erschossen hat. Nach dem Hundehalter wird nun gefahndet, der Schaden für den Besitzer der Schafe fällt hoch aus, da vermutlich noch einige Tiere aufgrund der Verletzungsfolgen getötet werden müssen. Wird der Hundehalter ermittelt, kann das für ihn ohne den Schutz der Hundehaftpflicht ein teures Ereignis werden.

Als Hundehalter lebt ständig unter einem Damoklesschwert: Verursacht der eigene Hund einen Schaden, wird man dafür zur Verantwortung gezogen, da Hunde der Gefährdungshaftung unterliegen. Es reicht auch nicht aus, dass man z. B. alles unternommen hat, um einen Schaden abzuwenden, die Haftung liegt gesetzlich definiert beim Hundehalter. Aus diesen Gründen stellt die Hundehaftpflicht eine absolute Notwendigkeit dar.

Bildquelle: Yvonne Baumann, www.pixelio.de

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