Klage wegen Lebensversicherungsfonds ProRendita 4 am Landgericht Bochum eingereicht.

Handel mit gebrauchten Lebensversicherungspolicen bringt 89-jährige Bochumerin um ihre Alterssicherung

Kanzlei Dr. E. Hoffmann, auf Kapitalanlage- und Bankenrecht spezialisiert

Mit Sicherheit spekulativ
Hierzulande gelten Lebensversicherungen als sichere Wertanlage. Anders bei britischen Lebensversicherungen, die Hauptbestandteil des Fonds ProRendita 4 sind. Sie investieren zu einem weitaus höheren Anteil in Aktien, was ohnehin schon zu einem erhöhten Kursrisiko führt. Es gibt keine Garantieverzinsung und sogar die jährlichen Überschussbeteiligungen werden bei einem vorzeitigen Verkauf der Lebensversicherung gestrichen. Hierüber klärten die Bankberater nicht auf. Sie stellten vielmehr die zu erwartende Rendite von rund 120 % über die Laufzeit von 14 Jahren und angebliche Steuervorteile heraus. Argumente, die bei arglosen Senioren, die voll und ganz auf ihren Bankberater vertrauen, überzeugen. „Hätte ich gewusst, dass es sich um eine spekulative Anlage handelt, bei der ich meine gesamte Einlage verlieren kann, so hätte ich diese Anlage nicht gezeichnet!“ so Frau C., Anlegerin und nun Geschädigte.

Die Anlage muss zum Anleger passen
Der auf Kapitalanlage- und Bankenrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann (http://www.kanzlei-drhofmann.de) hat für zwei Bochumer Mandanten Klage gegen die Commerzbank beim Landgericht Bochum eingereicht. „Einer damals 82 Jahre alten Rentnerin eine Kapitalanlage mit einer Mindestlaufzeit von 14 Jahren zu verkaufen, passt nicht zu ihrem Alter.“, so Dr. Hoffmann. „Der Grund für die Empfehlung des riskanten Fonds liegt wohl eher im finanziellen Interesse des Verkäufers.“ Dies beweisen auch die häufigen Umschichtungen im Depot von Frau C. Für die Vermittlung des ProRendita 4 erhielt die Bank rund 11% Provision, mehr als doppelt so viel wie bei den meisten sicheren Anlagen.

Realität und Wirklichkeit
Die heute 89 Jahre alte Frau C. und der ebenfalls betroffene 73-jährige Arzt Dr. D., stehen stellvertretend für ca. 17.000 Anleger, die über 330 Mio. Euro in die zur ERGO-Gruppe gehörenden Fonds ProRendita 1 bis 5 investierten. Diese Fonds waren in der Vergangenheit schon häufiger durch Kurskorrekturen und erheblich reduzierte Rückkaufswerte aufgefallen. Alle fünf dieser geschlossenen Fonds sind nach dem gleichen Muster konzipiert: Die Anleger beteiligen sich an einer Kommanditgesellschaft und tragen damit bereits ein hohes unternehmerisches Risiko – allerdings ohne jegliche Einwirkungsmöglichkeiten auf die Geschäftsführung zu haben. Von dem Kapital werden über Zwischenfirmen britische Lebensversicherungen angekauft, deren Inhaber sie vor Ablauf verkaufen wollen. Der Ankauf sollte möglichst weit unter Wert erfolgen, die Prämien bis zur Fälligkeit weiter gezahlt und durch die erst bei Ablauf fälligen Boni Gewinn gemacht werden. Vorrangiges Verkaufsargument der Commerzbank war die Sicherheit der Anlage. Die beiden Bochumer, die jetzt vor Gericht ziehen, schenkten dem Glauben. Bildquelle:kein externes Copyright

Der Hamburger Rechtsanwalt und Kapitalanlagerechtsexperte Dr. Ernst Hoffmann ist bereits gegen zahlreiche Größen der Finanzbranche erfolgreich ins Feld gezogen. Die Kanzlei Dr. Hoffmann mit Standorten in Hamburg und Bargteheide (Kreis Stormarn), ist spezialisiert auf Finanzanlagen wie Aktien, offene und geschlossene Fonds, Zertifikate und Immobilien. Kontaktaufnahme gerne telefonisch unter 040-6094 2493 oder über die Website www.kanzlei-drhoffmann.de (http://www.kanzlei-drhoffmann.de)

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