Mindestlohngesetz: Packservice handelt garantiert gesetzeskonform

Packservice ist "Trusted Co-Packer"

Die Packservice-Gruppe ist „Trusted Co-Packer“ – ein rundum rechtssicher handelnder Partner. (Bildquelle: Packservice)

Karlsruhe, 31. März 2015 – Jetzt wurde bestätigt: Die Packservice-Gruppe ist „Trusted Co-Packer“ – ein rundum rechtssicher handelnder und verlässlicher Partner. Packservice hat sich mit Hilfe der Stuttgarter Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft H/W/S dafür als branchenweit bisher einziges Unternehmen selbst auf den Prüfstand gestellt. Das Ergebnis des unabhängigen Prüfverfahrens zeigt: Packservice-Kunden können jederzeit auf eine korrekte und gesetzeskonforme Umsetzung des seit Januar diesen Jahres geltenden Mindestlohngesetzes (MiLoG) vertrauen.

Integrität, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein sind seit der Gründung von Packservice vor 35 Jahren fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Um das für die Kunden optimale Ergebnis zu erzielen, sorgt der Spezialist für Verpackungsdienstleistungen für ideale Produktionsbedingungen durch sichere Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen. Höchste Priorität liegt außerdem auf der konsequenten Einhaltung der Compliance-Richtlinien. Mit dem Projekt „Trusted Co-Packer“ hat Packservice nun eine branchenweit bisher einzigartige Initiative umgesetzt. Inhalt war zunächst die unabhängige Prüfung der Einhaltung aller Vorgaben des Mindestlohngesetzes im eigenen Unternehmen.

Die Stuttgarter Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft H/W/S hat im Rahmen des Prüfverfahrens sämtliche Arbeitsverträge von Packservice auf ihre Gesetzeskonformität hin überprüft. Dazu wurden auch Auswertungen aller Mitarbeiter bezüglich der Zahlung des Mindestlohns in Augenschein genommen. Detailliert kontrolliert wurde zudem das Zeiterfassungssystem AIDA, das bei Packservice zum Einsatz kommt. Besonderes Interesse galt dabei den Auswertungsmöglichkeiten sowie der Frage, ob das System allen Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes genügt. Weiterhin bewertete H/W/S die Abrechnungsmodalitäten nach dem Mindestlohngesetz.

Das Ergebnis der umfassenden Prüfung spricht für sich: Packservice handelt in allen Bereichen gesetzeskonform. Und: Dies gilt nicht nur für die mehr als 1.000 Packservice-Mitarbeiter, sondern auch für die der Subunternehmen. Hier wurde geprüft und bestätigt, dass Packservice mit seinen Subunternehmern Verträge und Prüfprozesse vereinbart hat, welche die Einhaltung des MiLoG gewährleisten. „Jetzt haben es unsere Kunden auch schwarz auf weiß: Packservice steht als „Trusted Co-Packer“ für Rechtssicherheit und Verlässlichkeit“, freut sich Oliver Fischer, Geschäftsführer Deutschland von Packservice. „Wir sind stolz darauf, dass wir die strengen Prüfungskriterien von H/W/S durchgängig erfüllen. Mit Packservice als Partner sind unsere Kunden in Sachen Generalhaftung auf der sicheren Seite“, ergänzt Fischer.

Text und Bilder dieser Pressemitteilung stehen Ihnen zum Download unter www.faktum-redaktion.de zur Verfügung.

Über das Unternehmen

Die Packservice-Gruppe mit Sitz in Karlsruhe wurde 1980 gegründet. Sie beschäftigt heute mehr als 1.000 Mitarbeiter an 20 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Unternehmensgruppe ist im B2B-Geschäft als Spezialist für Verpackungsdienstleistungen innerhalb der Supply-Chain führend. Neben hochwertigem Co-Packing bietet Packservice im Raum D-A-CH Lösungen für personalintensive Handling-Services und Konzepte für logistische Dienstleistungen (Outsourcing, Campus-Konzept). Zu den Kunden zählen Markenartikler für Food, Pet Food und Kosmetik sowie Hersteller aus den Bereichen Pharma/Healthcare und Industrie (Klebstoffe, Reinigungsmittel, Papier). Die Dienstleistungssparte Textilservice nutzen vor allem Versand-/Kaufhäuser und Modelabels.

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