Spätestens zum 25.05.2018 müssen Unternehmen ihre Prozesse an das neue Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG 2018) angepasst haben. Werden die Vorgabe ignoriert können entsprechend Art. 83 Abs. 5 und 6 DSGVO empfindliche Sanktionen auf Unternehmen zukommen. Dazu kommt, dass die Sensibilität für den Datenschutz immer mehr zunimmt und Datenschutzverstöße so sehrArtikel lesen