Kreativer Coup der Finanzbehördern Vererben will überlegt sein (Bildquelle: Bernd Liebl, Magdeburg) Ein spannender Coup der Finanzbehörden erweist sich als heftige Falle für Eigenheimeigentümer, die ihr Eigenheim an ihre Hinterbliebenen vererben. Denn wenn Nichterben in dem vererbten Haus oder in der vererbten Wohnung mietfrei weiter wohnen bleiben, müssen sie diesenArtikel lesen