Hans-Jürgen Segbers | SPMC Banken und Sparkassen sind ab dem 1. Januar 2018 verpflichtet, dem Anleger vor Abschluss eines Wertpapiergeschäftes die während der Anlagedauer entstehenden Gesamtkosten offen zu legen. Provisionen sind separat auszuweisen. Die höhere Kostentransparenz im Wertpapiergeschäft / in der Fondsberatung ermöglicht dem Anleger jetzt, vor Abschluss des einzelnenArtikel lesen