Pflegebedürftigkeit wird vom MDK festgestellt. Hierzu stellt der Gutachter gezielte Fragen, z. B. “Wird der Pflegebedürftige gewaschen?” oder “Benötigt der Pflegebedürftige Inkontinenzvorlagen?”. Bei diesen ganz einfachen Fragen könnnen in der Beantwortung schon Fehler auftreten, welche eine Pflegestufe verhindern können.Artikel lesen

Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die BegutachtungArtikel lesen

Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung nach dem SGB XI nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens liefern. Eine tatsächliche anerkennungsfähige Hilfeleistung zur Durchführung einer gesetzlichArtikel lesen

Bei der Pflege durch einen Pflegedienst sollte eine Dokumentation ordnungsgemäß geführt werden, welche bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit als Pflegetagebuch vom MDK heran gezogen wird. Der MDK verlangt von privat pflegenden Personen, dass sie ein Pflegetagebuch führen mögen und dieses bei der MDK-Begutachtung vorlegen sollen. Wir können Ihnen bei derArtikel lesen

Ich trete als Pflegesachverständige dann in Ihr Leben, wenn Sie, im meisten Falle aber jedoch ein Angehöriger von Ihnen, pflegebedürftig wird. Generell ist es richtig sich professionelle Hilfe wie einen Pflegedienst oder eine Pflegeheim in Anspruch zu nehmen. Meistens jedoch ist es den Beteiligten lieber Zuhause zu pflegen und gepflegtArtikel lesen

Ganz einfach können sie ab sofirt einen Pflegegutachter in ihrer Nähe finden. www.pflegegutachten-zentrale.de bietet ihnen genau diese Möglichkeit.Verlassen sie sich bei der Einstufung in eine Pfalgestufe nicht auf den medizinischen Dienst der Krankenkassen, holen sie sich immer ein privates Pflegegutachten ein um ihre Ansprüche zu wahren bzw. gegenüber der PflegeversicherungArtikel lesen

Ganz einfach können sie ab sofirt einen Pflegegutachter in ihrer Nähe finden. www.pflegegutachten-zentrale.de bietet ihnen genau diese Möglichkeit.Verlassen sie sich bei der Einstufung in eine Pfalgestufe nicht auf den medizinischen Dienst der Krankenkassen, holen sie sich immer ein privates Pflegegutachten ein um ihre Ansprüche zu wahren bzw. gegenüber der PflegeversicherungArtikel lesen

Pflegen Sie einen Angehörigen oder haben Sie selbst eine Pflegestufe und nehmen keinen Pflegedienst in Anspruch, so benötigen Sie in regelmäßigen Zeitabständen ein Pflegegutachten für Ihre Pflegekasse. Dieses dient als Nachweis, dass die erbrachte Qualität der Pflege dem Pflegezustand angemessen und die Pflege sichergestellt ist. Bei Pflegestufe I und IIArtikel lesen