Mit Diagnostiktool RELIEF werden sie der Verordnung zur Gefährdungsbeurteilung gerecht Frank M. Scheelen, CEO der Scheelen AG Waldshut-Tiengen, 25.05.2016 – Seit mehr als zwei Jahren sind alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter laut dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, psychologische Gefährdungsbeurteilungen aller Mitarbeiter durchzuführen und zu dokumentieren, – doch noch immer herrscht Verwirrung: NurArtikel lesen