Eine Karriere im Finanzwesen ist für jeden möglich – auch ohne §34f GewO Spätestens seit Filmen wie „The Wolf of Wallstreet“ hat man einen spannenden Einblick in die Finanzbranche bekommen und hat einen bleibenden Eindruck von dieser Branche. Leider ist die Wahrnehmung meistens negativ behaftet. Das muss nicht sein. FinanzprodukteArtikel lesen

Wolters Kluwer veröffentlicht neues Lehrbuch Ab dem 21.03.2016 benötigen Vermittler von grundbuchlich abgesicherten Immobiliardarlehn eine Erlaubnis als Immobiliardarlehnsvermittler nach § 34i GewO. Was bedeutet das für den Vermittler? Die 34c-Vermittler werden von einer „Alten-Hasen-Regelung“ profitieren dürfen. Für Neueinsteiger oder Vermittler ohne 34c-Erlaubnis wird es ungleich umfangreicher. Jetzt bestellen und nochArtikel lesen