Am 18.04.2016 sind die Änderungen der VOB/B sowie die neu erarbeiteten Abschnitte 1-3 der VOB/A in Kraft getreten. Mit den Änderungen im Teil B wurde auf EU-Vorgaben reagiert und die Regelungen zur „Ausführung“ in § 4 und zur „Kündigung durch den Auftraggeber“ in § 8 überarbeitet bzw. ergänzt. Wichtig dabeiArtikel lesen