Pflegebedürftigkeit wird vom MDK festgestellt. Hierzu stellt der Gutachter gezielte Fragen, z. B. “Wird der Pflegebedürftige gewaschen?” oder “Benötigt der Pflegebedürftige Inkontinenzvorlagen?”. Bei diesen ganz einfachen Fragen könnnen in der Beantwortung schon Fehler auftreten, welche eine Pflegestufe verhindern können.Artikel lesen

Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die BegutachtungArtikel lesen

Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung nach dem SGB XI nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens liefern. Eine tatsächliche anerkennungsfähige Hilfeleistung zur Durchführung einer gesetzlichArtikel lesen

Bei der Pflege durch einen Pflegedienst sollte eine Dokumentation ordnungsgemäß geführt werden, welche bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit als Pflegetagebuch vom MDK heran gezogen wird. Der MDK verlangt von privat pflegenden Personen, dass sie ein Pflegetagebuch führen mögen und dieses bei der MDK-Begutachtung vorlegen sollen. Wir können Ihnen bei derArtikel lesen

Sie benötigen ein Pfeleggutachten für sich oder/und Ihre Angehörigen? Sie suchen die darauf spezialisierte Pflegegutachterin in Ihrer Nähe? Dann rufen Sie Sylvia Grünert von www.pflegesg.de kostenfrei an.Sylvia Grüner erstellt für Sie das jeweilige erforderliche Pflegegutachten das Sie dabei unterstützt dann Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten. www.pflegesg.deArtikel lesen