Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen beschweren sich seit einiger Zeit vor allem ältere Menschen über unerlaubte Telefonanrufe der Vertriebsfirma Medi-Pharm aus Hamburg. Während des Telefonats wird ihnen das angeblich gesundheitsfördernde Nahrungsergänzungsmittel Gingko Biloba aufgedrängt.

Die gelieferte Probepackung kostet 9,95 Euro. Dass man ihnen einen teuren Abo-Vertrag untergeschoben hat, wird den meisten erst bei der nächsten Lieferung klar. Brigitte Ahrens, Beraterin bei der Verbraucherzentrale, rät Betroffenen, der Forderung des vermeintlichen Jahresvertrages schriftlich mit einem Musterbrief zu widersprechen, da sonst die Verlängerung des Abos um ein weiteres Jahr droht. Neben dem rechtlichen Haken bestehen zudem Zweifel an der Wirksamkeit des Mittels. Verbraucher sollten die Kapseln nicht schlucken.

Wie aus dem Nahrungsergänzungsmittel ein Arzneimittel gemacht wird:
Um dem Gingko-Präparat den Stempel eines Arzneimittels aufzudrücken, wird getrickst: Das Mittel wird einfach bei der Informationsstelle für Arzneimittelspezialitäten gemeldet und landet dann als Karteileiche mit einer Pharmazentralnummer (PZN) in der Apotheken-EDV.

Durch die PZN werden Gingko-Kapseln nicht zu einem Medikament, auch wenn bei vielen Kunden dieser Eindruck fälschlicherweise immer wieder entsteht. Denn Arzneimittel müssen langwierige medizinische Studien durchlaufen, um zugelassen zu werden. In Nahrungsergänzungsmitteln – wie auch bei Gingko – sind keine genau festgelegten und wirksamen Extrakte vorgeschrieben. Wie der Name schon sagt: Nahrungsergänzungsmittel dürfen die normale Ernährung ergänzen, jedoch keine arzneiliche Wirkung haben. Nach Meinung der Verbraucherzentrale haben Gingko-Extrakte in Nahrungsergänzungsmitteln nichts zu suchen.

Quelle:VBZ Thüringen