Ad Capital-HV muss über Geltendmachung von Ansprüchen gegen Hauptaktionär Günther Leibinger (Tuttlingen, Zürich) entscheiden

Im Auftrag der Familie Bernau, aus der heraus das Unternehmen einst gegründet worden ist, hat die Kanzlei Bergdolt einen Antrag an den Vorstand der AdCapital AG gestellt, die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung um einige Punkte zu erweitern. Es geht dabei darum, zu überprüfen, ob Beraterhonorare in der Vergangenheit ordnungsgemäß bezahlt worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Gesellschaft sich hier Geld zurückholen.

Außerdem muss die Geschichte der Tochterfirma Frako Power Systems und die Rolle des Hauptaktionärs Günther Leibinger hierbei näher beleuchtet werden. Die Tochtergesellschaft der AdCapital hat versucht, in ein Geschäft mit Blockheizkraftwerken einzusteigen. Dies stellte sich von Anfang an als mehr oder weniger als aussichtsloses Unterfangen heraus.

Außer Schwesterfirmen und Firmen aus dem Unternehmensverbund von Günther Leibinger fanden sich praktisch keine Kunden. Letztlich wurde viel Geld verbrannt und die Führungspositionen in der Frako Powersystems wurden mit Familienmitgliedern Leibingers besetzt.

Es wird zu klären sein, ob der Hauptaktionär hier ein Privatprojekt zum Lasten der AdCapital-Aktionäre umgesetzt hat.

Schließlich wird es um die Rolle der Erich Jäger gehen. Viel Geld wurde von AdCapital in seine Automotive-Gesellschaft gesteckt. Ein neues Werk in Mexiko wurde gebaut, um das US-Geschäft anzutreiben. Es zeigt sich jedoch, dass unter dem Dach der AdCapital grundsätzlich erfolgreiche Firme wie die Erich Jäger nicht gedeihen können. Denn trotz deren Erfolgen sackt der Kurs der AdCapital-Aktie immer weiter ab – sehr zum Leidwesen der Aktionäre. Ein klares Zeichen dafür, dass die Erich Jäger außerhalb der Ad Capital besser aufgehoben wäre. Die Hauptversammlung wird sich also damit beschäftigen müssen, ob es nicht besser ist, die Gesellschaft zu veräußern und so zugunsten der Aktionäre Kapitalflüsse in die AdCapital zu generieren.

Der Antrag sieht vor, dass anerkannte Experten bestellt werden, um diese Fragen umzusetzen. Der bundesweit bekannte Anlegeranwalt Klaus Nieding soll als besonderer Vertreter für die Prüfung der Frage der Beratungshonorare bestellt werden. Der Experte für Unternehmenssanierungen Sascha Borowski soll sich mit der Frage auseinandersetzten, was in der maroden Frako Powers Systems passiert ist. Ulrich Harnacke, ein erfahrener Wirtschaftsprüfer wird die Erich Jäger bewerten und herausfinden, was ein angemessener Verkaufspreis ist.

Die Ad Capital hat auf den Antrag nicht reagiert; sie hat ihn noch nicht einmal auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Rechtsanwältin Daniela Bergdolt kommentiert dies so: „Ich gehe davon aus, dass die AdCapital unserem Tagesordungsergänzungsverlangen entsprechen wird. Wenn die Gesellschaft sich ordnungsgemäß verhält, dann veröffentlicht sie eine Tagesordnung für die Hauptversammlung, die unsere Punkte schon mitbeinhaltet. Alles andere würde die Rechte der Aktionäre dieser Gesellschaft missachten.“

Auf der Hauptversammlung dann werden die Aktionäre das Heft in der Hand halten und entscheiden, wie es mit der AdCapital weitergeh

Die Kanzlei Bergdolt ist eine Spezialkanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Es wurden bereits zahlreiche Erfolge für geschädigte Anleger erzielt. In Verfahren wie „Macrotron“ oder „EM.TV“ hat die Kanzlei die Rechtsprechung zugunsten der Kapitalanleger entscheidend geprägt. Als Vertreter der Interessen von Aktionären hat die Kanzlei bereits mehrere tausend Hauptversammlungen besucht und sowohl dort als auch vor Gericht die Interessen von Aktionären vertreten. An allen aktuell laufenden Großverfahren ist die Kanzlei aktiv beteiligt und vertritt Anleger und Aktionäre unter anderem gegen Volkswagen, Porsche und bei P&R. Daniela Bergdolt ist Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und die Landesgeschäftsführerin des bayerischen Landesverbandes der DSW. Sie ist im geschäftsführenden Ausschuss des Fachausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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