CS Euroreal Hilfe für Anleger.

CS Euroreal halten oder verkaufen? Fachanwalt gibt Rat

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In 3 Tagen wird entschieden: Wird der CS Euroreal am 21.05.2012 aufgelöst oder wird der Fonds wieder öffnen (mit neuen Rückgaberegeln). Schwierige Frage für Anleger: Halten oder Verkaufen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gründet Interessengemeinschaft.

Nur noch 3 Tage bis zum Testhandelstag. Am Montag entscheidet sich, wie es mit dem offenen Immobilienfonds CS Euroreal weitergehen wird. Ob der Testhandelstag mit der Auflösung und Abwicklung oder der Öffnung des CS Euroreal enden wird, hängt von den Anlegern ab. Wie viele Anleger erteilten Verkaufsaufträge und reichen die flüssigen Mittel des CS Euroreal aus, um die gesammelten Verkaufsorders zu bedienen oder nicht? Um für diesen Tag gewappnet zu sein, steigerte das Management die Liquidität des CS Euroreal auf 27 % des Fondsvolumens. Sollten die flüssigen Mittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro nicht ausreichen, um alle Verkaufsaufträge zu erfüllen, wird kein einziger Verkaufswunsch bedient und der CS Euroreal aufgelöst und abgewickelt. Mit Wiedereröffnung unter Vorbehalt ist auch eine Abwertung der Anteile des offenen Immobilienfonds verbunden: Der Anteilspreis um 3,5 % „nach unten angepasst“.

Neue Rückgaberegeln im Fall der Wiederöffnung

Werden am 21.05.2012 alle Verkaufsaufträge erfüllt und der CS Euroreal öffnet, stehen den Anlegern erhebliche Änderungen bevor. Denn die Rückgabe von Anteile des CS Euroreal wird nach der Öffnung nicht mehr täglich erfolgen können, wie dies vor der Schließung im Mai 2010 möglich war. Zukünftig soll ein Anleger pro Kalenderhalbjahr nur noch Anteilsrückgaben im Wert von 30.000 Euro zurückgeben können, wenn keine Mindesthaltefrist und Kündigungsfrist eingehalten wird. Großvolumigere Anteilsrückgaben, die 30.000 Euro übersteigen, werden nur noch nach einer zweijährigen Mindesthaltefrist und einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich sein. Zumindest gilt bei Anteilen, die vor dem 21.05.2012 erworben wurden, die Mindesthaltefrist als erfüllt. Auch wird es nur noch einen fixen Rückgabetermin pro Jahr geben, an dem Anleger des CS Euroreal sich von ihren Anteile trennen können.

Im Angesicht dieser beiden möglichen Szenarien müssen die Anleger des CS Euroreal jetzt entscheiden, ob sie ihre Anteile verkaufen sollten oder halten sollten. Einerseits wirkt sich jede einzelne Anlegerentscheidung auf die Zukunft des gesamten offenen Immobilienfonds aus. Und auch das Management appelliert an die Verantwortung der Anleger. Andererseits ist dies für die Anleger nach der zweijährigen Schließung die erste Gelegenheit, die Anteile des CS Euroreal regulär zurückgeben zu können. Desweiteren bedeuten die neuen Rückgaberegeln eine grundlegende Umstellung für die Anleger.

Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH empfiehlt wegen der Erfahrungen mit dem SEB Immoinvest den Anlegern des CS Euroreal, dass sie Verkaufsaufträge erteilen sollten. „So besteht eine Chance, dass die Anleger „nur“ die Abwertung um 3,5 % als Verlust verbuchen müssen.“ Desweiteren müssten Anleger auch bedenken, dass die Anteilsrückgabe bei einer Öffnung des Fonds sich grundlegend ändern wird.

Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problemen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger des CS Euroreal, für die bereits erste Schadensersatzklagen eingereicht wurden. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll gründet eine Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Je mehr Anleger sich der Interessengemeinschaft anschließen, desto effektiver können die Interessen der Anleger gebündelt werden.

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Interessengemeinschaft CS Euroreal

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
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Dr. Ralf Stoll
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