Nach mehreren Jahren der Entwicklung an einem neuem IFRS Standard zur Bilanzierung von Leasing und dem Ersatz von IAS 17 Leases liegt jetzt der Entwurf für den neuen IFRS-Leasing-Standard vor.

Der Entwurf für den neuen IFRS Standard zur Leasingbilanzierung wurde veröffentlicht.

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Das IASB hat den überarbeiteten Entwurf zur Neuregelung der IFRS-Leasing-Bilanzierung veröffentlicht. Während die Komplexität des ursprünglichen Vorschlags an verschiedenen Stellen reduziert wurde, soll es weiterhin bei dem Ansatz eines Nutzungsrechts und der korrespondierenden Verbindlichkeit in der Bilanz des Leasingnehmers bleiben.
Nach dem Re-ED für IFRS (http://www.fas-ag.de/ifrs-conversion-tool.html) Leasing wird sich die Laufzeit eines Leasingverhältnisses nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, nach dem überwiegend wahrscheinlichen Zeitraum richten. Stattdessen wird in Anlehnung an den aktuellen IAS 17 Leases auf die unkündbare Grundmietzeit abgestellt, die sich nur verkürzt oder verlängert, wenn hierfür ein wesentlicher wirtschaftlicher Anreiz für den Leasingnehmer besteht. Im Bereich der variablen Leasingzahlungen werden nach dem Re-ED bedingte Mietzahlungen nicht mehr in den Nutzungsrechtsansatz einbezogen.
Neu geregelt wurde im Re-ED für IFRS Leasing die Behandlung der Leasingraten in der GuV. Leasingraten sollen linear über die Laufzeit verteilt werden, wenn für den Leasingnehmer nicht die Finanzierung des Leasingobjekts, sondern dessen Nutzung im Vordergrund steht. Für die notwendige Unterscheidung von Finanzierung („Type 1“) und Nutzung („Type 2“) ist eine am aktuellen Barwert- und Laufzeittest des IAS 17 orientierte Verfahrensweise vorgesehen.
Mit dem Right-of-Use-Ansatz dürfte es gegenüber der derzeitigen Off-Balance-Bilanzierung nach IAS / IFRS bei vielen Leasingnehmern zu einer deutlich höheren Verschuldung kommen, was insbesondere Einfluss auf die Messgrößen der Financial Performance (z.B. Debt-to-Equity-Ratios, RoCE) und Loan-Covenants nach IFRS haben kann.
Obwohl die Erstanwendung erst voraussichtlich 2016 / 2017 erfolgt sollten Unternehmen sich bereits jetzt mit den Implikationen beschäftigen. So empfiehlt es sich, frühzeitig eine unternehmensweite Erhebung der Leasingverträge durchzuführen, um eine erste Auswirkungsanalyse sowie Überlegungen zur strategischen Ausrichtung und bilanzoptimalen Struktur des Leasingportfolios zu ermöglichen.
Die www.fas-ag.de unterstützt Unternehmen bei der Abbildung der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS.

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