Die GFI AG wurde im Jahr 2007 gegründet und agiert seitdem erfolgreich auf dem Markt.Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit haben wir alle unsere vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die ratierlichen Auszahlungen, unseren Kunden gegenüber ausnahmslos erfüllt. Zur Absicherung der Geschäftstätigkeit der GFI AG haben die Vorstände bereits frühzeitig auf externe Rechtsbeistände gebaut und sich insoweit auf die juristische Einschätzung und Bewertung verlassen. Demzufolge wurde auch das – nunmehr in die Kritik geratene – Geschäftsmodell intensiv geprüft. Im Zuge dessen kamen die Rechtsbeistände zu dem Ergebnis, dass dieses Geschäftsmodell zu damaliger Zeit regelgerecht war und keiner weitergehenden Überprüfung/Genehmigung der BaFin bedurfte.

An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass sämtliche seitens der GFI AG angenommenen Kundengelder nach entsprechendem Abzug etwaiger Verwaltungskosten ausschließlich und vollständig in den Immobilienhandelt investiert worden sind, um die vertraglich festgehaltenen Verpflichtungen zeitgerecht erfüllen zu können. Das interessante und vor allem lukrative Geschäftsmodell der GFI AG lockte selbstverständlich vermehrt Nachahmer und Trittbrettfahrer an. Hierdurch kam es zu einer Multiplikation dieses Geschäftsfeldes und zu dem Auftreten einer Vielzahl von Anbietern vergleichbarer Geschäftsmodelle auf dem Zweitmarkt.

Bedauerlicherweise war nicht allen Anbietern daran gelegen, die Kundeninteressen zu wahren und die vertraglichen Absprachen vollständig einzuhalten. Durch zum Teil zweifelhaftes Geschäftsgebaren einiger Anbieter geriet der gesamte Geschäftszweig unter Kritik und es kam vermehrt zu negativen Schlagzeilen. Im Zuge dessen wurden unter anderem auch unwahre  Behauptungen im Hinblick auf die Aufstellung der GFI AG und ihre Geschäftsaktivitäten aufgestellt. Durch diese Entwicklung wurde die Überprüfung des Geschäftsmodells durch die Aufsicht geradezu herausgefordert und notwendig. Die BaFin überprüfte sodann dieses Geschäftsmodell und kam zu dem Ergebnis, dass es als Einlagengeschäft zu betrachten sei.

In der Folgezeit wurde folgerichtig seitens der Aufsichtsbehörde die Rückabwicklung dieser Geschäfte bei verschiedenen Unternehmen in diesem Segment angeordnet. Aufgrund der sich abzeichnenden Änderung der rechtlichen Einschätzung des betroffenen Geschäftsmodells haben wir unsere dahingehenden Geschäftsaktivitäten unverzüglich gestoppt. Einer der tragenden Gründe hierfür war, dass wir nicht mit diesen unseriösen Anbietern gleichgestellt werden wollten und somit das Niveau unserer jahrelangen Arbeit herabgesenkt werden würde. Uns war und ist sehr daran gelegen, den Interessen unserer Kunden vollumfänglich Genüge zu tun.

Aufgrund der nicht enden wollenden Kritik an dem gesamten Geschäftszweig konzentrieren wir, die Global Financial Invest AG, uns seit dem 31.12.2010 nunmehr ausschließlich auf den erfolgreichen Handel von Immobilien.

Selbstverständlich werden sämtliche Verpflichtungen unseren Kunden gegenüber – wie bereits seit nunmehr weiteren zwei Jahren – vollumfänglich erfüllt. Nicht unkommentiert wollen wir an dieser Stelle jedoch auch den Umstand, dass die BaFin auch uns, die GFI AG, Ende Februar 2011 im Rahmen eines eingeleiteten Anhörungsverfahrens angeschrieben und um entsprechende Offenlegung sowie Auskunft ersucht hat, lassen. Dem dahingehenden Auskunftsersuchen der Aufsichtsbehörde sind wir selbstverständlich vollumfänglich nachgekommen. Daraufhin erfolgte zunächst für ungefähr eineinhalb Jahre keine weitere Kontaktaufnahme der Behörde uns gegenüber mehr. Die Kritik an dem Geschäftsfeld, insbesondere durch die in Bedrängnis geratenen Versicherungsgesellschaften, verschärfte sich in diesem Zeitraum jedoch fortlaufend. 

Nunmehr erreichte uns überraschend im August dieses Jahres die förmliche Rückabwicklungsanordnung der Aufsichtsbehörde. Trotz dahingehender gesetzlicher Festlegungen setzte die BaFin – für sie untypisch – entgegenkommenderweise die sofortige Vollziehung der Rückabwicklung bis zur Bestandskraft des entsprechenden Verwaltungsaktes aus. Somit ebnete die Aufsichtsbehörde uns den Weg zur rechtlichen Überprüfung dieser Anordnung, welche wir selbstverständlich, gerade im Hinblick auf die unserseits seit Beginn involvierten Rechtsbeistände, unverzüglich eingeschlagen haben. Eine Entscheidung steht insoweit derzeit noch aus.

Im Zuge der Rechtsmitteleinlegung beabsichtigen wir mit Hilfe entsprechender Fachanwälte Verhandlungen mit der Aufsichtsbehörde aufzunehmen und somit eine für alle Seiten akzeptable Kooperation herzustellen. Selbstverständlich werden wir im Zuge dessen alles daran setzen – gemeinsam mit der Aufsichtsbehörde – unsere Kunden weiterhin zufrieden zu stellen.

Abschließend möchten wir nochmals festhalten, dass wir von Beginn an die unserseits angebotenen Geschäftsmodelle einer Überprüfung durch entsprechende Rechtsbeistände – zur Absicherung unserer Kunden sowie selbstverständlich ebenfalls zur Absicherung der Geschäftstätigkeiten der Global Financial Invest AG – zugeführt haben.

Sollte sich im Zuge der nunmehr eingeleiteten rechtlichen Überprüfung herausstellen, dass – entgegen der erfolgten Prüfungen – das betroffene Modell nicht gesetzeskonform ist, werden wir auf jeden Fall die Betroffenen in Anspruch nehmen.

Die Akteure der Global Financial Invest AG sind aufgrund der getroffenen Maßnahmen zur Absicherung der Rechtmäßigkeit zu jedem Zeitpunkt davon ausgegangen ein rechtskonformes Geschäftsmodell anzubieten. Bis zum heutigen Tag ist der Global Financial Invest AG selbstverständlich in aller erster Linie daran gelegen, den Interessen ihrer Kunden vollumfänglich nachzukommen.