Bei Winterreifen auf Profiltiefe achten Pneus mit geringem Restprofil auf Schnee und Nässe gefährlich

GTÜ-Wintertipp: Unter vier Millimeter geht nichts
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

(ddp direct)Winterreifen mit weniger als vier Millimeter Restprofil gehören nicht aufs Auto. Geringere Profiltiefen haben auf Schnee, Glätte und Nässe mitunter katastrophale Folgen. Tests der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung belegen, dass die gesetzlich erlaubte Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern in der Praxis nicht ausreicht.

Bereits vier Millimeter Restprofil auf den Reifen verringert auf Schnee gegenüber Neureifen mit acht Millimetern deutlich die Leistungsfähigkeit. Richtig kritisch wird es jedoch unter dieser Marke: Die Fahrsicherheit sinkt auf Glätte oder nasser Straße auf miserable Werte und wird schließlich völlig inakzeptabel.

Beim Bremsen auf Schnee aus 50 km/h bis zum Stillstand des Autos wird der Verlust an Sicherheit bei geringer Profiltiefe besonders deutlich: Um sechs Meter verlängert sich der Bremsweg bei vier Millimeter Restprofil, bei zwei Millimeter registrieren die GTÜ-Tester gar katastrophale elf Meter.

Bei der Kraftübertragung auf Schnee zeigen sich ähnliche Verhältnisse: Mit schwindender Profiltiefe wird das Erklimmen von Steigungen schwieriger oder gar unmöglich.

Auf Nässe ist ebenfalls jeder Millimeter Profiltiefe ein Gewinn an Sicherheit. Aus 100 km/h bis zum Stillstand ergibt sich mit vier Millimetern ein Bremswegzuwachs von neun Metern, bei abgefahrenen Reifen mit zwei Millimeter sind es bereits 14 Meter mehr Bremsweg.

Deshalb die Empfehlung der GTÜ: Winterreifen unter vier Millimeter Restprofil gehören unabhängig vom Alter auf den Sondermüll.

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=== GTÜ-Prüfingenieur am Pkw (Bild) ===

Der Prüfingenieur misst die Profiltiefe am Reifen.

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Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
– Hauptuntersuchung (HU) inklusive "Abgasuntersuchung" nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
– Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
– Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
– Untersuchungen nach BOKraft
– ADR/ GGVS-Prüfungen.

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