Günter Althaus zur DSGVO: "Die EU-Datenschutzverordnung benachteiligt den Mittelstand"

ANWR-Vorstandsvorsitzender und ZGV-Präsident Günter Althaus (Bildquelle: ANWR GROUP)

– Neues Gesetz benötigt grundlegende Überarbeitung, um praxistauglich zu sein
– Gesetzgeber muss Mittelstand Chance zur Umsetzung geben
– Auf unmittelbare Sanktionen sollte verzichtet werden

Mainhausen, im Mai 2018 – Die neue Datenschutzverordnung, die zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, ist derzeit in aller Munde – das Thema Datenschutz ist in das öffentliche Bewusstsein geruckt. Privatpersonen sorgen sich um die Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten, Unternehmen befurchten hohe Strafen, die bereits bei kleinsten Verstößen drohen. „Angesichts der jungsten Datenskandale sozialer Netzwerke und in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung ist das Bestreben, Unternehmen beim Thema Datenschutz in die Pflicht zu nehmen, nur zeitgemäß und notwendig“, sagt Gunter Althaus, Präsident des Mittelstandsverbunds (ZGV) und Vorstandsvorsitzender der Handelskooperation ANWR GROUP. „In seiner jetzigen Form ist das Gesetz jedoch nicht praxistauglich. Die Verordnung muss grundlegend angepasst werden, um den Anforderungen des Mittelstands gerecht zu werden und diesen nicht zu benachteiligen. Statt drakonische Strafen fur kleinste Verstöße zu verhängen, sollte der Gesetzgeber den Unternehmen vielmehr die Chance zur Umsetzung geben.“

Datenschutzverordnung trifft Mittelstand besonders:
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist ein einheitliches Datenschutzrecht, das fur alle EU-Mitgliedsstaaten gilt und die Daten naturlicher Personen, sogenannte personenbezogene Daten, schutzen soll. Verstöße gegen die Verordnung, die fur alle Unternehmen – vom kleinen Familienbetrieb bis zum internationalen Konzern – gilt, sollen fortan mit hohen Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes durchgesetzt werden. Die Herausforderungen, vor die Unternehmen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gestellt werden, sind mit zwei Faktoren verbunden – mit einem erhöhten Kosten- und ggf. Personalkostenaufwand. Sie treffen daher besonders kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Betriebsgröße kaum in der Lage sind, entsprechende Stellen fur Datenschutzbeauftragte zu schaffen. „Kleinen und mittleren Unternehmen bleibt daher nur die Möglichkeit, diese Auflagen durch Auslagerung an geeignete Dienstleister zu erfullen. Allerdings ist das Angebot am Markt an entsprechenden Dienstleistern bisher nicht verfugbar“, so Althaus.

Grundlegende Anpassung an die Praxis notwendig:
Die speziellen Bedurfnisse der kleinen und mittelständischen Unternehmen werden sogar in der europäischen Datenschutzverordnung explizit angesprochen. Es findet sich im Gesetz ein separater Hinweis, dass die EUKommission spezielle Maßnahmen fur kleine und mittlere Unternehmen erwägen soll, um deren besonderer Situation Rechnung zu tragen. Dieser verankerte Praxisbezug findet sich jedoch in der jetzigen Auslegung der Verordnung nicht wieder. Althaus fordert: „Zum einen sollte sich das Angebot an Sensibilisierungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden spezifisch mit den Anforderungen des Mittelstandes auseinandersetzen. Gleichzeitig sollten den Betrieben praxistaugliche Spielräume bei der Umsetzung eingeräumt werden. Auf eine unmittelbare Sanktionierung von Verstößen muss vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit und der wirtschaftlichen Bedeutung des Mittelstands verzichtet werden. Die jetzige Datenschutz-Grundverordnung benötigt eine Anpassung, die die Belange der mittelständischen Unternehmer angemessen berucksichtigt“, sagt Althaus.

Über die ANWR GROUP:
Die ANWR GROUP eG mit Zentrale in Mainhausen (Hessen) gehört zu den erfolgreichsten und umsatzstärksten Handelskooperationen in Europa. Die genossenschaftlich organisierte Unternehmensgruppe optimiert Prozesse und stellt Handels- und Kommunikationsplattformen fur den selbstständigen Einzelhandel zur Verfugung. Der ANWR GROUP sind mehr als 5.500 Handelsunternehmen angeschlossen. Die Gruppe beschäftigt selbst rund 1.400 Mitarbeiter. www.anwr-group.com

Über DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.:
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. vertritt als Spitzenverband der deutschen Wirtschaft in Berlin und Brussel die Interessen von ca. 230.000 mittelständischen Unternehmen, die in rund 310 Verbundgruppen organisiert sind. Die kooperierenden Mittelständler erwirtschaften mit 2,5 Mio. Vollzeitbeschäftigten einen Umsatz von 240 Mrd. Euro und bilden jährlich rund 440.000 junge Menschen aus. www.mittelstandsverbund.de

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