Mit diesem Thema hat sich die Zeitung Die Welt bereits 2007 in einem interessanten Artikel befasst den wir Ihnen nachfolgend gerne als Link zur Verfügung stellen wollen.


Nach guten Investment-Noten kann bei Insolvenz Schadenersatz fällig werden titelt die Welt damals und führt weiter aus:

Wenn ein geschlossener Fonds floppt, wird meist der Vermittler zum Schadenersatz verurteilt. Denn der Initiator kann sich der Verantwortung entziehen, wenn er alles, was nur schiefgehen kann, im Prospekt als Risiko erwähnt. Daher werden die Prospekte immer dicker, mit der Folge, dass der Anleger sie heute noch weniger liest als früher. Aber was ist, wenn ein Vermittler im Vertrauen auf eine gute Note einer Rating-Agentur den Fonds empfiehlt? Dann haftet die Rating-Agentur, die den Fonds mit einer guten Note bewertet hat, das ist die Meinung der Juristen.

Die Rating-Agenturen glauben, durch Klauseln wie “Irrtum vorbehalten” oder “Haftung ausgeschlossen” aus dem Obligo zu kommen. Dieser Auffassung widerspricht Rechtsanwalt Johannes Fiala, der sich auf die Beratungshaftung von Finanzdienstleistern und Vermittlern spezialisiert hat. In einem Gespräch mit der Fachzeitschrift “Portfolio International” konstatiert Fiala: “Ein genereller Haftungsausschluss ist im Kerngeschäft eines Dienstleisters schlicht unmöglich.”

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http://www.welt.de/finanzen/article714960/Ratingagenturen_haften_fuer_Fonds_Pleiten.html