Am künftigen Großflughafen Berlin-Brandenburg International dürfen bis Mitternacht und ab fünf Uhr morgens Flugzeuge starten und landen.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Richter erklärten, der Planergänzungsbeschluss für den Airport sei zulässig. Er weise keine Fehler auf. Das brandenburgische Verkehrsministerium hat zwischen 22 Uhr und Mitternacht sowie von 5 bis 6 Uhr früh eingeschränkt Flüge ermöglicht. Dagegen hatten Anwohner und Gemeinden geklagt. – Der neue Hauptstadt-Flughafen soll im Juni kommenden Jahres eröffnet werden.