Nach Stern-Reportage herrscht deutschlandweit Verunsicherung – Was können Betroffene tun? Welche Hilfe haben die geschädigten Postbankkunden zu erwarten? – von Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann, Dr. Schulte und Partner

Vor einer Woche versetzte ein Artikel im Stern die Postbankkunden in Aufregung. Massenhaft sollen Kunden in höchst risikoreiche Anlagen getrieben worden sein, die mit hohen Verlusten endeten. Dahinter stehen viele Einzelschicksale, vor allem von älteren Mitbürgern, die von ihren Beratern für die zu verdienende Provision in vermeintlich falsche Anlageprodukte gedrängt wurden. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner in Berlin betreut bereits viele betroffene Postbank Kunden – Rechtsanwältin Buchmann klärt auf.

 

Der „Stern“ titelte „Der Verrat – Die Akte belegt, wie die Postbank systematisch tausende Kunden falsch beraten hat – und nun im Stich lässt.

 

Hintergrund: Die Deutsche Postbank AG ist ein deutsches Finanzinstitut mit Sitz in Bonn. Sie ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Bank AG. Ihren Privatkunden bot die Postbank Angebote vom Zahlungsverkehr über das Einlagen- und Kreditgeschäft bis hin zu Anleihen, Investmentfonds, Versicherungen und Bausparverträgen an. Sie verfügt über das dichteste Filialnetz einer Bank in Deutschland. Hinzu kommen über 4.500 Partnerfilialen der Deutschen Post, in denen ausgewählte Finanzdienstleistungen der Postbank erhältlich sind, sowie 900 Beratungscenter der Postbank Finanzberatung. Rund 3.500 mobile Berater werben Kunden, indem sie Vermögensaufbau und Vorsorge versprechen.

 

Sinnlose Altersvorsorgen für Rentner

 

Nach Auffassung des Stern gibt es Call-Center Mitschriften, aus denen vor allem hervorgeht, wie insbesondere Rentnern Anlagemodelle empfohlen wurden, die zumeist erst nach Jahren überhaupt zu Ausschüttungen führen und oftmals mit einem Totalverlustrisiko behaftet sind.

 

Auch die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner können dies aus ihrer Erfahrung bestätigen. Die meisten der Mandanten, die sich in der Angelegenheit Postbank an uns wandten, hatten zum Zeitpunkt der dubiosen Vermittlungen bereits das Rentenalter erreicht oder standen kurz davor. Häufig geht es dabei um die Vermittlung von geschlossenen Fonds – das bedeutet, dass z.B. Schiffsfondsbeteiligungen mit Laufzeiten von über 15 – 20 Jahren vermittelt wurden, obwohl der betroffene Kunden sich eine flexible Anlage wünschte, auf die er jederzeit zugreifen kann.

 

Was wir auch immer wieder erleben ist, dass die geschädigten Postbank–Kunden zumeist sichere Anlagen hielten, wie z.B. Bausparverträge, dann aber von Beratern der „Deutschen Postbank AG“ oder der „Postbank Finanzberatung AG“ unvermittelt zuhause angerufen werden, um angeblich über Optimierungsmöglichkeiten zu sprechen.

 

Mit Unverbindlichkeit wurde dann zügig ein Termin zuhause ausgemacht, bei dem sich der Betroffene kaum noch dem Abschlussdruck entziehen kann, erklärt Rechtsanwältin Buchmann.

 

Anlageziel und Anlageprodukt stehen im Widerspruch

  

Rechtsanwalt Dr. Tintemann erklärt, dass es zu einer ordnungsgemäßen Beratung gehört, dass der Kunde nach seinem Anlageziel gefragt wird, seine bestehenden Anlagen sorgfältig geprüft werden und dann eine Anlageobjekt laiengerecht erklärt wird und dabei insbesondere die Risiken der Anlagen verdeutlicht werden. „Dies ist in uns vielen bekannten Fällen allerdings nicht passiert. Oft wünschten sich die Kunden eine Altersvorsorge und haben eine Fondsbeteiligung vermittelt bekommen. Umworben wurden vor allem Biokraftwerke, Immobiliengesellschaften, Schiffs- und Flugzeugbeteiligungen. Diese bergen aber ein Totalverlustrisiko, auf das die Berater in den seltensten Fällen explizit hingewiesen haben.“

Die Beratungsfehler sind laut Bericht des Stern auch der Postbank bereits durch Berichte der internen Revision bekannt. Leider wird jedoch mit den Kunden nicht sehr kulant umgegangen, so der Stern. Dies können auch die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin bestätigen. „Anfragen bzgl. Rückabwicklung aufgrund erfolgter Falschberatung werden meist mit Textbausteinen zurückgewiesen“, bestätigt Dr. Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Postbank führt nun quasi einen Abwehrkampf gegen Ansprüche der geschädigten Kunden. Die Beratungstätigkeit, mit der die Postbank ihre Kunden durch Anlage in geschlossene Fonds reich machen wollte, hat diese bereits 2012 eingestellt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 

Betroffene Postbank Kunden sollten sich zur Durchsetzung ihrer Ansprüche in jedem Fall durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der nicht vor einem Prozess gegen die Bank zurückschreckt.

Rechtsanwältin Buchmann konnte erst kürzlich einen guten Vergleich für zwei geschädigte Rentner vor dem Landgericht Berlin in einem Rechtsstreit gegen die Postbank Finanzberatung AG erzielen.

 

 

V.i.S.d.P.:

 

Jacqueline Buchmann

Rechtsanwältin

 

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