Tragische Zwischenfälle zeigen, dass in Deutschland eine einheitliche Regelung zum Thema Hundeversicherung notwendig ist.

Hundeversicherung: Tragischer Vorfall in Oberhausen zieht nun weitere Kreise

Auch für diese beiden Vierbeiner ist die Hundeversicherung unverzichtbar

Nachdem vor einigen Wochen in Oberhausen-Sterkrade der Pudel einer Rentnerin von fünf Schäferhunden zerfleischt wurde, regt sich nun vermehrt das Interesse der Öffentlichkeit an dem Fall. In der Lokalpresse wurde ausgiebig über diesen Vorfall berichtet, nun haben sich Leser für das Thema interessiert. So will z. B. eine anonyme Spenderin die Kosten für den Tierarzt übernehmen, der noch versucht hat, den Pudel das Leben zu retten. Die Ermittlungen der Polizei laufen ebenfalls, zahlreiche Hinweise auf die Hundehalter sind dort bereits eingegangen.

Der Fall dokumentiert deutlich, dass die Hundeversicherung längst als Pflichtversicherung notwendig ist. Denn nicht nur auf den Kosten für den Tierarzt über rund 1.000 Euro bliebe die Rentnerin ohne eine Spenderin sitzen. Auch der Schock sitzt tief, der Sohn der Hundehalterin spricht davon, dass die schlimmen Bilder immer wieder vor dem geistigen Auge auftauchen. Sicherlich kann die Hundeversicherung einen solchen tragischen Zwischenfall nicht verhindern, doch wenn diese im Rahmen der Hundegesetze als Pflichtversicherung mit aufgenommen wird, ist zumindest gewährleistet, dass die Schadensersatzansprüche gedeckt sind. Denn in Nordrhein-Westfalen ist die Hundeversicherung noch nicht Pflicht.

Das bedeutet im Klartext: Wird jemand durch einen Hund verletzt oder der eigene Hund von einem Artgenossen angegriffen, ist nicht sicher gestellt, dass ein Schaden überhaupt in voller Höhe beglichen werden kann. Ist beim Hundehalter nichts zu holen, kostet es oft lange Jahre und zivilrechtliche Schritte, um seine Ansprüche tatsächlich geltend zu machen. Hier bietet die Hundeversicherung umfangreichen Schutz für Hundehalter und Geschädigte.

Zuletzt wurde im Jahr 2011 die Hundeversicherung als Pflichtversicherung in die Hundegesetze der Länder Niedersachen und Thüringen aufgenommen. Experten sprechen bei dem Hundegesetz in Niedersachsen von einer optimalen Lösung. Die Diskussionen werden derzeit auch im hessischen Landtag ausgetragen. Man darf gespannt sein, ob sich die dortige CDU-Regierung an ihre Parteigenossen in Niedersachsen anlehnt und ähnlich reagiert. Bisher war eher nicht davon die rede, da der Innenminister Boris Rhein (CDU) hier auf den Vorschlag der SPD mit dem Begriff „Regulierungswut“ reagierte.

In einem Interview festigte die SPD-Landtagsabgeordnete Judith Pauly-Bender nochmals ihren Standpunkt zur Notwendigkeit der Hundeversicherung. Sie verwies auf einen aktuellen Vorfall in Thüringen, wo ein kleiner Junge von vier Kampfhunden angefallen wurde. Auch die herbeigeeilte Großmutter wurde von den Tieren schwer verletzt. Vorfälle dieser Art dokumentieren die absolute Wichtigkeit der Hundeversicherung als Pflichtversicherung in allen Bundesländern. Es ist Zeit, dass auch der Bund hier reagiert. Schließlich fallen Hunde unter die Gefährdungshaftung. Darunter versteht die Schaffung einer Gefahr für die Öffentlichkeit – die eigentlich mit einer Pflichtversicherung werden muss, ähnlich wie das Auto.

Bildquelle: Tanja Ritter, pixelio.de

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