Factoring ist eine Finanzdienstleistung, die der umsatzkongruenten Betriebsmittelfinanzierung von Unternehmen dient.

Der Factor erwirbt revolvierend die Inhaberschaft an den Forderungen seines Factoring-Kunden (dieser wird auch Anschlusskunde, Anschlussfirma, Klient oder Anwender genannt) gegen dessen Abnehmer (Debitor). Die Übertragung der Inhaberschaft erfolgt über einen regresslosen Kauf der Forderung zum Nominalbetrag der Forderungen. Dem Kauf geht eine Abtretung (Zession) der Forderungen voraus. Als Gegenleistung für den Verkauf der Forderungen steht dem Factoring-Kunden die sofortige Zahlung des Kaufpreises abzüglich der Gebühren und der Sicherheitseinbehalte des Factors zu. Der Factoring-Kunde kann bzw. muss (je nach Factor) die daraus generierte Verfügbarkeit an Liquidität in Anspruch nehmen.

Die Gebühren des Factors setzen sich in der Regel aus einer Factoring-Gebühr auf den Umsatz und aus Zinsen für die in Anspruch genommene Liquidität zusammen. Die Factoring-Gebühr rechtfertigt sich im Wesentlichen durch das vom Factor übernommene Ausfallrisiko der Abnehmer (Delkredere) aus dem zu Grunde liegenden regresslosen Kauf und aus dem übernommenen Servicing im Bereich der Buchhaltung und dem Inkasso. Als Zinskondition wird meist, entsprechend der durchschnittlichen Forderungslaufzeit eine Marge auf den 3-Monats-EURIBOR vereinbart.

Quelle:Wikipedia