Neuer Standard für Leasing nach IFRS sieht wiederum eine Trennung nach Finance und Operate Lease vor.

Neuer Standard für Leasing nach IFRS - oder doch nicht?

Die Entwicklung des neuen Standards für die Ablösung des bisherigen Standards für die Bilanzierung nach IFRS (IAS 17 Leases) zieht sich inzwischen über mehrere Jahre hin.
Der bisherige IAS 17 sah eine Unterscheidung nach Operate und Finance Lease vor. Dies war abhängig davon, ob die Chancen und Risiken aus dem Leasingvertrag beim Leasinggeber (Operate Lease) oder beim Leasingnehmer (Finance Lease) lagen. Bei einem Operate Lease waren die Leasinggegenstände nach IFRS beim Leasinggeber zu erfassen und abzuschreiben. Der Leasingnehmer erfasste nach IAS 17 dann nur den Leasingaufwand. Vice versa verhielt es sich beim Finance Lease, bei welchem der Leasingnehmer den Leasinggegenstand und -schulden nach IFRS zu bilanzieren hatte. Bemängelt wurde insbesondere, dass die Leasingverpflichtungen beim Operate Lease nach IAS nicht als Schulden erfasst wurden. Teilweise wurden diese Verpflichtungen von Analysten jedoch zusätzlich zu den bereits bilanzierten Schulden erfasst.
Mit dem neuen Standard für die Bilanzierung nach IFRS sollen zukünftig (fast) alle Leasinggegenstände in den Bilanzen der Leasingnehmer erfasst und die korrespondieren Schulden passiert werden. Faktisch wäre nun alles analog dem bisherigen IAS Finance Lease bilanziert worden. In der aktuellen Diskussion will das IASB jedoch weiterhin eine Unterscheidung, ähnlich dem bisherigen Operate und Finance Lease, treffen. Zwar sollen alle Leasinggegenstände und -schulden zukünftig nach IFRS in den Bilanzen der Leasingnehmer erfasst werden. Aber nur für diejenigen, bei welchen der Leasingnehmer mehr als die wesentlichen Chancen und Risiken trägt, erfolgt eine Erfassung von Abschreibungen, Zinsaufwand und Tilgung und somit eine Entlastung des EBITDA nach IFRS. Für die verbleibenden Leasingverträge nach IAS soll weiterhin ein Leasingaufwand im operativen Ergebnis erfasst werden.
Somit stehen die Unternehmen vor der Herausforderung auch zukünftig eine Kategorisierung der Leasingverträge vornehmen zu müssen.
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