Non Performing Loans belasten die Bilanzen von Kreditinstituten, welche dementsprechend mit einer verminderten Bereitschaft zur Neukreditvergabe reagieren.

Die Banken müssen daher Möglichkeiten zur Portfoliobereinigung, wie beispielsweise NPL-Transaktionen, nutzen.Den Ausgangspunkt solcher Transaktionen bilden die Kreditinstitute, welche Darlehen vergeben haben. Da diese entweder notleidend geworden sind oder aus strategischen Gründen abgestoßen werden sollen, werden die Kredite zum Verkauf angeboten. Dabei verkauft die Bank (Gläubiger, Darlehensgeber) ganze Darlehensverhältnisse oder einzelne Forderungen aus dem Darlehensvertrag. Mit dem Verkauf der Kreditforderungen und den hierfür gewährten Sicherheiten (Grundschulden und Personalsicherheiten) entledigen sich die Kreditinstitute ungewünschter (Ex-)Kunden. Die Käufer (Versicherungen, Inkassobüros, Hedge-Fonds oder andere Kreditinstitute) kaufen die Forderungen nebst Sicherheiten zu einem geringen Teil des Nominalwerts auf und verwerten diese.

Es bestehen beispielsweise folgende Möglichkeiten, eine Übertragung von Krediten bzw. Kreditrisiken vorzunehmen:

Abtretung der Forderungen aus dem jeweiligen Kreditverhältnis
Im Februar 2007 entschied der Bundesgerichtshof, dass das vertragliche Bankgeheimnis der Wirksamkeit einer Abtretung von Kreditforderungen nicht entgegensteht (AZ: XI ZR 195/05).
Übernahme des Vertrags, welche einen Gläubigerwechsel zur Folge hat (allerdings nur mit Zustimmung des Darlehennehmers) sog. synthetische Transaktionen, bei denen nur das Ausfallrisiko übertragen wird (meist durch Unterbeteiligung), die Sachbearbeitung aber beim alten Institut verbleibt
Einsatz von Kreditderivaten
Verbriefung der Risiken als ABS (Asset Backed Securities, auch forderungsbesichertes Wertpapier)
der Einsatz von Inkassobüros zur Forderungsrealisierung als Übertragung der Sachbearbeitung bzw. Abwicklung (nicht aber des Kreditrisikos).

In der Praxis ist es üblich, dass der Verkäufer zunächst eine Vendor Due Diligence durchführt. Dabei optimiert er das infrage kommende NPL-Portfolio durch verschiedene Maßnahmen (Vollständigkeitsprüfung bzgl. Kredit- forderung, Kreditnehmer und etwaiger Sicherheiten) und verfolgt zudem das Ziel, durch bestimmte wertbildende Informationen höhere Angebote zu erwirken.

Zumeist gehen den Verkäufen von derartigen Portfolien Bietverfahren voraus. Im Vorfeld eines solchen Verfahrens versorgt der Verkäufer potentielle Bieter mit einem Fact Sheet als Teil einer größeren Datenbank, in der wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Angaben zu den zu ver- kaufenden Krediten aufgeführt sind. Bevor die Bieter jedoch Einsicht in diese Informationen erhalten, müssen sie eine Vertraulichkeitserklärung abgeben.

Das zweistufige Bietverfahren beginnt mit der Abgabe eines Preisgebots durch jeden einzelnen Bieter auf der Grundlage zuvor bereitgestellter Informationen über das NPL-Paket. Erfüllt die abgegebene Preisindikation bestimmter Bieter die Vorgaben des Verkäufers, verbleiben diese im Biet- verfahren und erhalten in einer zweiten Runde Einsicht in einen Datenraum, mit dessen Hilfe sie selbst in der Lage sind, eine Purchaser Due Diligence durchzuführen. Hierbei werden offen gebliebene Fragen beantwortet. Am Ende eines solchen Prozederes steht möglicherweise ein bindendes Kaufangebot.