Die Basis unserer gesetzlichen Rentenversicherung ist der so genannte Generationenvertrag. Das bedeutet: die heutigen Berufstätigen finanzieren durch ihre Rentenbeiträge die Renten der Älteren – in der Erwartung, dass die folgende Generation dann später für ihre Rente aufkommt.

Die Verantwortung für unsere Rentner
Der Generationsvertrag ist kein Vertrag im eigentlichen Sinne, sondern ein gesamtgesellschaftliches Übereinkommen. Notwendig ist er dennoch, da sich die Rente über das Umlageverfahren finanziert.

Während die Älteren in Kindheit und Jugend die Jüngeren unterstützen, sorgen die Jüngeren im Alter für sie. In Bezug auf die Rente bedeutet das, dass die Beitragszahlungen der Versicherten für die Rentenzahlungen des jeweils nächsten Monats verwandt werden. Damit spart sich der Versicherte keine Rücklagen an, sondern zahlt von seinen Beiträgen die Rente der älteren Generation.

Rentenpioniere

Unser staatliches Rentensystem, auf Basis des Generationenvertrags, war das Erste weltweit. Wir waren damit Impulsgeber für viele Länder. Damals bewundert, heute bedauert. Unser Rentensystem steckt in der Krise. Das Umlageverfahren greift nicht mehr, da immer mehr Rentner Leistungen empfangen und die Beitragszahler immer weniger werden. Damit ist auch der Generationenvertrag in Frage gestellt. Wie lange kann die junge Generation die Alte also noch finanzieren?
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