Verursacht das eigene Pferd einen Schaden, haftet man als Halter gegenüber dem Geschädigten. Das Risiko der Schadensersatzforderung wird mit der Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt.

Pferdehaftpflichtversicherung: notwendiger Schutz auch bei kleinen Schäden
Mit der Pferdehaftpflichtversicherung gut geschützt im Schadensfall

Von ihrer Art her sind Pferde nicht selten unberechenbar. Sie haben einen starken Fluchttrieb und reagieren in Schrecksituationen teilweise extrem. Oft ist es nicht möglich, in einer solchen Situation einzugreifen, vor allem, wenn man als Pferdehalter nicht am Ort des Geschehens ist. Ein Schaden ist in vielen Fällen vorprogrammiert, für diesen muss der Pferdehalter haften. Daher ist die Pferdehaftpflichtversicherung ein notwendiger Schutz, um sich gegen Schadensersatzforderungen zu schützen.

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Viele Schadensmeldungen zur Pferdehaftpflichtversicherung belegen, dass sich ein Schaden häufig ohne das Zutun des Pferdehalters ereignet:

Am Wochenende ist von einer Koppel das Pferd von Alexa Loose ausgebrochen, vermutlich wurde es durch das Unwetter aufgeschreckt. Auf der Flucht durchbrach es den Zaun zum Nachbarsgraten und hat dort mehrere Schafzäune umgerissen. Außerdem wurden mehrere Obstbäume beschädigt, da das Pferd offensichtlich noch den gröbsten Hunger gestillt hat. Der Schaden für die beschädigten Zäune und die angefressenen Obstbäume lag bei rund 600 Euro. Ein Fall für die Pferdehaftpflichtversicherung.

Auch Antje Ricken musste für einen Schadensfall ihre Pferdehaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Beim Verladevorgang ihres Pferdes in einen Transportanhänger trat das Pferd aus unerklärlichen Gründen aus und traf einen Helfer des Reiterhofes an der Brille. Diese fiel zu Boden und war nicht mehr zu gebrauchen. Der geschädigte Helfer hat natürlich einen Anspruch auf die Wiedergutmachung seines erlittenen Schadens – der lag bei immerhin rund 300 Euro.

Martin Pastors hat sein Pferd auf der Weide neben seinem Wohnhaus untergebracht. Dort hält sich das Tier seit Jahren auf und die Umgebung ist ihm vertraut. Doch an einem Abend hat sich das Pferd aus unbekannten Gründen selbstständig gemacht und den Weidezaun durchbrochen. Auf dem Nachbargrundstück wurden ein Metallzaunelement und ein Doppelbriefkasten zerstört. Schadenshöhe: rund 500 Euro. Ohne Pferdehaftpflichtversicherung ein unangenehmer Zwischenfall für die eigenen Finanzen.

Für die Pferdehaftpflichtversicherung gibt es, anders als bei der Hundehaftpflicht, noch keine gesetzliche Grundlage. Letztere ist in vielen Bundesländern in die Hundegesetze aufgenommen worden. Dennoch besteht für Pferdehalter uneingeschränkt die Pflicht zur Wiedergutmachung, wenn das eigene Pferd einen Schaden verursacht. Pferde unterliegen der Gefährdungshaftung – die Schuld im Schadensfall trägt eigentlich immer der Pferdehalter. Um die eigene finanzielle Existenz gegen eine Schadensersatzforderung abzusichern, ist die Pferdehaftpflichtversicherung unverzichtbar.

Bildquelle: Dennis Schmitt, www.pixelio.de

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