Das bieten Ihnen Sylvia Grünert udn Marlies Jönisch von PflegeSG:

lErstellung von Pflegegutachten 

Das medizinische Sachverständigengutachten stellt ein wesentliches Hilfsmittel in der sozialrechtlichen Entscheidungsfindung dar. Üblicherweise wird das Pflegegutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt. Dies, meinen Erfahrungen nach, jedoch nicht immer im optimalen Sinne des Antragstellers.

 Sylvia Grünert bietet Pflegegutachten, Pflege- und Organisationsberatung an für: 

Privatpersonen

ambulante Dienste

Vollstationäre Einrichtungen der Altenpflege

Pflegebedürftige und deren Angehörige bzw. Betreuer

Sozialämter

Heimbetreiber

Sozialgerichte

Heimaufsichten

Rechtsanwälte und Versicherungen

 

Tätigkeitsbereiche:

Feststellung des behinderungsbedingten Pflegemehrbedarf im Zivilrechtlichen Verfahren

Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI und SGB XII

Erstellung einen berufsfachkundlichen Gutachten zur Feststellung der Berufsunfähigkeit

Bewertung der Erforderlichkeit von Hilfsmitteln in der Pflege

Beurteilung von Pflegefehlern (Sturz, Dekubitus, Kontrakturen, Dehydration, Wundbehandlung)

Beurteilung von Pflegequalität in der stationären- und ambulanten Pflege im Rechtsstreit

Beratung bei Wohnumfeldverbesserung 

Erstellung von Widersprüchen nach ablehnenden Bescheid vom MDK 

Es zeigt sich leider immer öfter, dass die Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MDK) der Krankenkassen nur oberflächlich abläuft. Haben Sie Schwierigkeiten, die richtige Pflegestufe für sich selbst oder pflegebedürftige Angehörige durchzusetzen? Oder wird Ihnen der Hilfsmittelbedarf von der Krankenkasse verweigert? Ich begleite Sie im Widerspruchsverfahren gegen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

 

Unabhängige Beratung und Hilfe bei Antragstellung

von Einstufungen von Pflege.- und Hilfsbedürftige

Wie wird Pflegebedürftigkeit definiert?

Welche Leistungsansprüche könnten für meinen Fall zutreffen?

Welche Gesetze, Institutionen und Einrichtungen sind dafür zuständig?

Wo muss ich was und wie muss ich es beantragen?

Wo und durch wen kann ich Hilfe bekommen? 

Aber alleine solche pflegespezifische Begriffe wie Pflegestufe, Verrichtung, Sach- und Kombinationsleistungen und ähnliches stellen in solch einer an sich schon angespannten Situation eine zunächst schwer überwindbar scheinende Hürde dar.

Genau hier setzt mein Angebot an.

Ich biete Ihnen die Informationen, welche die umfangreiche Thematik transparent und verständlich machen. Sei es bei der Antragstellung zur Pflege oder bei der Durchführung der Pflege selbst.

 

Hilfe bei der Suche von Pflegeangeboten

Menschen jeden Alters können in eine Situation geraten, in der sie auf die Versorgung ihrer Mitmenschen angewiesen sind. Entsprechende Pflegemaßnahmen müssen organisiert und geleistet werden. Gepflegt wird der Patient sehr oft von ausgebildeten Pflegekräften und/oder von Angehörigen. 

Wichtige Fragen belasten die Betroffenen: 

Wann liegt eine Pflegestufe vor?

Wie beantrage ich eine Pflegestufe?

Welche Pflegeleistung/Hilfsmittel gibt es?

Welchen Pflegedienst nehme ich?

Wie finanziere ich das alles?

Wie verhalte ich mich beim Besuch des medizinischen Dienstes?

Gibt es Tipps für die Pflege zu Hause?

Welche Rechte und Pflichten habe ich?

Als unabhängige Beraterin möchte ich Sie dabei unterstützen, dem pflege-/hilfebedürftigen Menschen ihre Würde zu erhalten und ihre Rechte zu wahren. 

Bei der Bewältigung der Pflegeprobleme im Alltag stehe ich Ihnen mit Beratung und Hilfe kompetent zur Seite.

www.pflegesg.de