Görlitz, 20. Januar 2012 (jk) – Der Bundesrechnungshof (BRH) veröffentlichte am Dienstag die Ergebnisse seiner Untersuchung zum Steuervollzug in Deutschland – mit vernichtendem Fazit: „Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist nicht gewährleistet“, heißt es in dem Gutachten, zu Deutsch: Die Finanzämter sind ihren Aufgaben nicht gewachsen. Laut BRH gibt es in bestimmten Prüfungsbereichen Fehlerquoten von 80 bis 90 Prozent. Diese gehen meist zu Lasten der Staatskasse, aber auch dies kann für Steuerzahler zur Fallgrube werden: Denn zu Unrecht erstattete Steuerrückzahlungen kann der Fiskus zurückfordern. Dabei ist das Geld in den meisten Fällen längst ausgegeben – denn kaum jemand kann sich vorstellen, vom allmächtigen Fiskus eine fehlerhafte Bewilligung bekommen zu haben. „Die meisten Antragsteller auf Lohnsteuerrückerstattung haben kein ausreichendes Wissen um die tatsächliche Rückerstattungsfähigkeit ihrer Leistungen – also versuchen sie verständlicherweise, so viel abzusetzen wie möglich, und vertrauen auf eine gesetzesgetreue Zusage oder Ablehnung durch das Finanzamt“, erklärt Andreas Schilling, Geschäftsführer der Gründeragentur für Arbeitslose (www.alg-zuschuss.de). Wird diese dann einmal ohne Prüfung durchgewunken, glauben die Betroffenen, ihre Rückerstattungen seien rechtskonform und stellen weitere fehlerhafte Anträge. Fliegt die Schlamperei dann irgendwann auf, muss sich der Steuerzahler auf deftige Nachzahlungen gefasst machen – für Leistungen, auf die ihm von offizieller Stelle irrtümlich ein Anspruch bescheinigt wurde.

Glücklicherweise schränkt ein aktueller Präzedenzfall das Risiko für Steuerzahler ein: Erstattungen, die über fünf Jahre zurückliegen, darf das Finanzamt nicht mehr zurückfordern. So entschied der Bundesfinanzhof München, als ein Saarländer klagte, weil ihm das zuständige Finanzamt irrtümlicherweise statt rund 400 Euro satte 85.000 Euro Lohnrückerstattung überwiesen hatte und den Betrag erst acht Jahre später zurückforderte.

Diese Regelung kann allerdings auch Nachteile bringen, warnt Andreas Schilling: „Umgekehrt müssen Steuerzahler die Frist auch beachten, wenn das Finanzamt ihnen zu viel abgeknöpft hat. Wer einen Lohnsteuerabzug zu seinen Ungunsten erhält, sollte deshalb zügig seinen Steuerberater konsultieren und entsprechende Schritte einleiten, bevor es zu spät ist“, so der Experte.

Besonders betroffen von fehlerhaften Lohnsteuerrückerstattungen sind Kleinunternehmer und Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit. Diesen fehlt besonders in der Startphase ihrer Selbständigkeit oft das nötige BWL- und Steuer-Know-how, um im Umgang mit Ämtern und Behörden nicht den Kürzeren zu ziehen. „Zu Beginn haben die meisten Kleingründer mit ihrer Unternehmensfinanzierung so zu kämpfen, dass sie es mit Abschreibungen nicht so genau nehmen. Das rächt sich dann leider oft“, so Schilling. Er rät deshalb, sich bei der Beantragung der staatlichen Zuschüsse für arbeitslose Existenzgründer fundierte Hilfe zu holen. Diese gibt es oft kostenlose im Internet, so beispielsweise im kostenlosen alg-zuschuss – Gratisreport mit allen notwendigen Anträgen, Formularen, Infos zum Businessplan und Vordrucken zum Lebenslauf und vielem mehr.

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