Roland Franz rät, gegen die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuerbescheide wegen Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe Einspruch einzulegen StB. Roland Franz Essen, 29. Oktober 2012*****Seit dem Unternehmenssteuerreformgesetz ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe bei der Gewinnermittlung abziehbar, obwohl es sich unstreitig um eine Betriebsausgabe handelt. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter derArtikel lesen