Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) Der DVS hilft geschädigten Anlegern 2. Juni 2014. PROKON-Anlegern wird in verschiedenen Medien erklärt, eine Forderungsanmeldung sei derzeit noch nicht erforderlich. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) warnt jedoch vor zu viel Zuversicht und Untätigkeit. Der Insolvenzverwalter rechnet zwar nicht mit einem Totalausfall;Artikel lesen