Waltershausen. – Mit Inkrafttreten der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) im November 2012 kommen auf Arbeitgeber zahlreiche Neuerungen im Bereich des betrieblichen Brandschutzes zu. Sie ersetzen schrittweise die bisher geltenden Arbeitsstätten-Richtlinien. Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowieArtikel lesen

Kassel. – Mit Inkrafttreten der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) im November 2012 kommen auf Arbeitgeber zahlreiche Neuerungen im Bereich des betrieblichen Brandschutzes zu. Sie ersetzen schrittweise die bisher geltenden Arbeitsstätten-Richtlinien. Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowieArtikel lesen

Feuerlöscher müssen möglichst innerhalb von 20 Metern erreichbar sein Die ASR A2.2 regelt klare Anforderungen an betriebliche Selbsthilfemaßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz Kassel. – Mit Bekanntgabe der neuen Arbeitsstättenregel „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2) haben Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilung auch auf Brandrisiken zu erstrecken und Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Insbesondere die Anforderungen anArtikel lesen