Die Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte durch individualisierte Werbeartikel reduzieren Ausgleichsabgabe Heidelberg, 2.01.2013. Jedes Unternehmen, das mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt und weniger als 5% der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt, ist nach § 140 SGB IX zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet. Diese Abgabe können Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit denArtikel lesen