Gut beraten von den Experten der ERGO Group Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat aufseiten der Arbeitgeber für Änderungen gesorgt. (Bildquelle: ERGO Group) Fabienne L. aus Kassel: Arbeitgeber sollen seit Neuestem verpflichtet sein, etwas zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Mitarbeiter dazu zu zahlen. Stimmt das? Und was steckt dahinter? Herbert Nowak, bAV-Experte von ERGO:Artikel lesen

Whitepaper von Aon Hewitt zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Am 1. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Unternehmen sollten dieses Datum zum Anlass nehmen, ihre Versorgungsregelungen grundsätzlich und zeitnah zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für betriebliche Versorgungswerke über die versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Das Gesetz nimmt hier ab JanuarArtikel lesen

Berlin, 18. April 2017 – Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) sieht im aktuellen Gerangel um das Garantieverbot im Betriebsrentenstärkungs-gesetz einen Machtkampf der Versicherungsindustrie, der auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen wird. Denn die Lebensversicherer wollen das vorgesehene Garantieverbot aus dem Gesetz streichen. Sie nehmen dabei bewusst das erhebliche Risiko inArtikel lesen

– Sozialpartnermodell steht den meisten Arbeitgebern offen – Arbeitgeberhaftung entfällt Der aktuelle Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in den Kernpunkten wie erwartet ausgefallen. Demnach kommen die Beitragszusage und das Opting-Out und es sind Änderungen beim steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmen und Zuschüsse für Geringverdiener geplant. Ausdrückliches Ziel der Reform ist die stärkereArtikel lesen