Steuerberater Roland Franz Essen – Seit 2009 ist die Verrechnung von Spekulationsverlusten mit Aktien auf Spekulationsgewinne mit Aktien beschränkt (1) und ebenso lange ist die Rechtmäßigkeit dieser Beschränkung umstritten. Der Bundesfinanzhof hatte bereits zahlreiche Verfahren (2) zu diesem Thema zu entscheiden. Bisher stellte sich der Bundesfinanzhof immer auf den Standpunkt,Artikel lesen