Kein §34f notwendig – die robustus GmbH lädt zum kostenfreien Seminar
Die Neuregulierung der Finanzanlagenvermittlung ist das derzeitige Sorgenkind so mancher Vermittler. Für viele unter ihnen rechnet sich der für § 34f GewO erforderliche Aufwand nicht – trotzdem sollten sie über lukrative Alternativen zu bestehenden Produktportfolien nachdenken. Bei einem kostenfreien Seminartag zum Thema „§34f – was nun?“ wird diese Thematik nunArtikel lesen