Jeder Sparer darf den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro im Jahr in Anspruch nehmen. Bis zu dieser Freigrenze sind Sparzinsen, Kursgewinne und Dividenden für ihn steuerfrei. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 1.602 Euro jährlich und sie dürfen ihn unter sich beliebig aufteilen. Auch Kindern steht ein eigenerArtikel lesen

Damit die Rendite nicht der Abgeltungssteuer zum Opfer fällt, sollte jeder Anleger seinen Sparerpauschbetrag optimal ausnutzen. Freistellungsauftrag: Kein Geld verschenken Tagesgeldrechner.info berichtet: Jeder sechste Sparer in Deutschland hat keinen Freistellungsauftrag bei seiner Bank gestellt, so dass die Rendite unnötig der Steuer zum Opfer fällt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelleArtikel lesen