Verwahrstellen setzen zunehmend auf eigene Anlagegrenzprüfung Trotz der damit verbundenen Investitionen in Software und Marktdaten wechseln immer mehr Verwahrstellen auf eine eigene Anlagegrenzprüfung unabhängig von der Fondsgesellschaft (Modell 2 gemäß Verwahrstellenrundschreiben der BaFin). Das Gesetz verpflichtet Verwahrstellen, darüber zu wachen, dass sich die Fondsgesellschaft bei der Verwaltung des Fondsvermögens anArtikel lesen