Arbeitnehmer, die sich mit ihrer eigenen Geschäftsidee ein zweites Standbein aufbauen möchten und dies neben ihrem Hauptberuf realisieren wollen, können sich nebenberuflich selbstständig machen. Dabei sind bestimmte Regeln und Vorgaben zu beachten. Arbeitgeber informieren Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will, muss bestimmte Stellen darüber in Kenntnis setzen. Sozialversicherungspflicht Auch dieArtikel lesen