Sie pflegen einen Familienangehörigen?Sie pflegen eine andere Person in Ihrem Umfeld?Sie bekommen kein Geld dafür? Warum eigentlich nicht? Idealismus ist eine tolle Sache und auch wichtig in unserer Gesellschaft, aber dort wo man berechtigte Ansprüche an Leistungen hat, darf man die auch ohne schlechtes Gewissen anmelden.Erbringen Sie die oben genannten Leistungen,Artikel lesen

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.Artikel lesen

Das private Pflegegutachten wird immer wichtiger, denn der MDK (welcher üblicherweise das Pflegegutachten erstellt), ist natürlich angehalten die Einstufung in eine Pflagestufe so niedrig wie möglich zu halten. das hat den Sinn, das die staatliche Pflegeversicherung, dann natürlich weniger Leistungen erbringen muss,Artikel lesen

Immer mehr Menschen werden Pflegebedürftig. Pflegebedürftigkiet verlnagt zusätzlichen finanziellen Aufwand. Hierfür hat der Gesetzgeber die Pflegeversicherung geschaffen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten bedarf es einen Pfelegegutachtens, erstellt durch einen zugelassenen und ausgebildeten Pflegegutacher/in. Wo sie in Ihrer Nähe einen Pflegegurtchter/in finden, sagt Ihnen unser Verzeichnis www.pflegegutachter-verzeichnis.deArtikel lesen