Erfahrung die Sie beauftragen können.Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von der PflegeSG erklären und helfen Ihnen bei der Beantragung einer Pflegestufe.Viel muss man dabei beachten, deshalb macht es immer Sinn, vor der Stellung des Antrages auf Gewährung einer Pflegestufe, sich ausgiebig beraten zu lassen. Jeder Fehler kann hier nämlich GeldArtikel lesen

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.Artikel lesen