So können Investoren ihre Forderungen durchsetzen Gutgläubige Anleger und Unternehmer verlieren Jahr für Jahr allein in Deutschland Beträge in unbekannter, sicherlich mindestens siebenstelliger Höhe: Zunächst durch eine unbedachte Investitionsentscheidung, dann dadurch, dass sie darauf verzichten, ihre Rechte auf dem Klageweg geltend zu machen. Natürlich hat der Einzelne oder das mittelständischeArtikel lesen

Prozessfinanzierung senkt das Kostenrisiko für Kläger bei Prozessen auf Null. Die Nachfrage nach dieser juristischen Finanzdienstleistung ist seit ihrer Erfindung vor 15 Jahren durch die FORIS AG ungebrochen. Das Prinzip der Prozesskostenfinanzierung (http://foris-prozessfinanzierung.de/Kunst-der-Prozesskostenfinanzierung) : FORIS tritt am juristischen Markt wie ein Risikokapitalgeber auf und finanziert für übernommene Fälle die komplettenArtikel lesen

Nürnberg, 30. April 2013. Nicht immer lassen sich rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden und sind mit einer Rechtschutzversicherung abgesichert. Die Prozessfinanzierung kann hier der Ausweg sein. Mandanten, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und auch nicht rechtsschutzversichert sind, erhalten durch die Prozesskostenfinanzierung dennoch eine faire Gerichtsverhandlung. „Die OVB Vermögensberatung NürnbergArtikel lesen

Bonn, 15. März 2013. Online ist der Prozesskostenrechner der FORIS AG seit vielen Jahren ein häufig genutztes Werkzeug zur Errechnung von Prozesskosten in Zivilrechtsverfahren. Nun hat das Unternehmen den Rechner als App für mobile Geräte adaptiert – und darin zugleich einen neuartigen Vergleichsrechner integriert. Der Vorteil: Nutzer können nun mobilArtikel lesen

Verlangt eine Bank von ihren Privatkunden eine Bearbeitungsgebühr bei Anschaffungsdarlehn (Verbraucherkredite), so benachteiligt sie ihre Kunden und muss die Bearbeitungsgebühren an ihren Kunden zurückzahlen. So und ähnlich haben zahlreiche Oberlandesgerichte in Deutschland entschieden und damit die Verbraucherrechte von vielen Tausenden Verbraucher gestärkt, vgl. OLG Karlsruhe vom 3.5.11 zum Ak 17Artikel lesen