Umfassende Pflichten für Unternehmen, Behörden und Organisationen (Bildquelle: @ pixabay) Die Uhr tickt für Unternehmen, Behörden und Organisationen: Das neue (HinSchG) muss gemäß EU-Whistleblower-Richtlinie bis 17.12.2021 verabschiedet werden. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. „Wer sich rechtssicher aufstellen möchte, sollte mit der Umsetzung beginnen“, rät Regina Mühlich, Geschäftsführerin der Managementberatung AdOrgaArtikel lesen