Von Margit Winkler, Geschäftsführerin Institut GenerationenBeratung Das bayerische Landessozialgericht hat jüngst entschieden, dass selbstständige Makler, die an einen Maklerpool angebunden sind, rentenversicherungspflichtig sind. Das Gericht ist der Meinung, dass sie wirtschaftlich von diesem abhängig sind, da dieser Verbindungen zu einzelnen Versicherungsgesellschaften herstellt, Provisionen unter Eigenbehalt abrechnet und Verwaltungsarbeiten abnimmt. (BayerischesArtikel lesen