Steuerberater Roland Franz Essen – Der Zinssatz für Zinsen nach § 233a Abgabenordnung – AO soll für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 rückwirkend auf 0,15 Prozent pro Monat – das heißt 1,8 Prozent pro Jahr – gesenkt und damit an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst werden. Steuerberater Roland Franz, GeschäftsführenderArtikel lesen