AUF MALTA WIRD WEDER EINE SCHENKUNGS- NOCH ERBSCHAFTSSTEUER ERHOBEN. Alfons Schwarte – EUROTAX CONSULTING Ltd. Unter dem Begriff Erbschaftssteuer versteht man jene Abgabe, die beim Übergang von Vermögenswerten einer verstorbenen Person an die Erben erhoben wird. Dabei unterscheidet man zwischen natürlichen und juristischen Personen. Weltweit ist die Erbschafts- und SchenkungssteuerArtikel lesen

Ein Urteil mit weitreichenden Konsequenzen für Unternehmen Künftig soll es weniger Steuerprivilegien für Unternehmenserben geben. (Bildquelle: © PeJo – Fotolia.com) Leipzig, 17.12.2014: Lange Zeit blickten Unternehmer mit Spannung, aber auch mit Sorge nach Karlsruhe. Seit Juli befasste sich das dortige Bundesverfassungsgericht intensiv mit der aktuellen Erbschaftsteuerregelung und den Steuerprivilegien vonArtikel lesen