Wer seine Einnahmen aus Einkommens-, Körperschafts- oder Einkommenssteuererklärungen für Nichtresidenten in Spanien (http://www.mmmm.es/deu/beratungsfelder/steuerrecht-spanien) für die noch nicht verjährten Veranlagungszeiträume bis zum Steuerjahr 2010 bislang noch nicht angegeben hat, verfügt über eine Frist bis zum kommenden 30. November 2012, um seine steuerliche Situation zu bereinigen. Für die spanische Steueramnestie (http://www.mmmm.es/deu/beratungsfelder/steuerrecht-spanien) sindArtikel lesen